Im Rahmen der Produktion oder des Eigentums eines Tonträgers, also einer CD, DVD, Blu Ray oder Schallplatte mit urheberrechtlich geschützten Werken, ist der Kunde – hier Verlag, Agentur, ect., gesetzlich zur Zahlung von Beiträgen zu Urheberrechten verpflichtet.
Sie können dies einfach und schnell selbst über das Portal auf der GEMA-Website organisieren. Die GEMA prüft dann, welche Nummern für welchen Zeitraum urheberrechtlich geschützt sein müssen. Nachdem die entsprechenden Beiträge zu den Urheberrechten bezahlt wurden, sendet Ihnen die GEMA ein Lizenzzertifikat zu. Ohne diesen Nachweis darf kein Presswerk eine CD oder DVD herstellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Gema: www.gema.de.