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Rechte und Lizenzen für Musik

Urheberechte für Muzikproduktionen – im Rahmen der BIEM für die EU

GEMA (D) / BIEM (EU) / STEMRA (NL)

Im Rahmen der Produktion oder des Eigentums eines Tonträgers, also einer CD, DVD, Blu Ray oder Schallplatte mit urheberrechtlich geschützten Werken, ist der Kunde – hier Verlag,  Agentur, ect., gesetzlich zur Zahlung von Beiträgen zu Urheberrechten verpflichtet.

Sie können dies einfach und schnell selbst über das Portal auf der GEMA-Website organisieren. Die GEMA prüft dann, welche Nummern für welchen Zeitraum urheberrechtlich geschützt sein müssen. Nachdem die entsprechenden Beiträge zu den Urheberrechten bezahlt wurden, sendet Ihnen die GEMA ein Lizenzzertifikat zu. Ohne diesen Nachweis darf kein Presswerk eine CD oder DVD herstellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Gema: www.gema.de.

Möchten Sie, dass wir die Zahlung von Gebühren für die mechanischen Rechte zur Aufnahme und Vervielfältigung für Sie organisieren?
Wir machen dies als Service für unsere Kunden ohne zusätzliche Kosten. Wir machen das via Stemra. Die Stemra erhebt Gebühren für die mechanischen Rechte zur Aufnahme und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Musikwerke in die Niederlande. Wir berechnen nur die Zahlung der jeweils von der Stemra definierten CD. Eine Übersicht finden Sie auf der Website von STEMRA: www.stemra.nl

Informationen zu Copyright für CD und DVD

Nachstehend finden Sie ein Beispiel zur entsprechenden rechtlichen Darstellung

Alle Rechte des Produzenten und des Eigentümers der reproduzierten Werke sind vorbehalten. Die unerlaubte Vervielfältigung, Einstellung, Ausleihe, öffentliche Aufführung und Ausstrahlung dieser Aufzeichnung ist strengstens untersagt.

Dokumenten

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Freistellungserklärung
Indemnification clause